Datenschutz gemäß DSGVO

Anwendungsbereich
Diese Regelung betrifft die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern in Deutschland.
Erfasst werden sowohl die Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen als auch die Beobachtung des Nutzerverhaltens unabhängig davon ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union erfolgt.
Die Bestimmungen gelten für elektronische Datensätze ebenso wie für strukturierte papierbasierte Aufzeichnungen.
Eine Anwendung auf rein persönliche oder familiäre Tätigkeiten findet nicht statt.

Grundsätze der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Informationen erfolgt unter Beachtung der folgenden Kriterien:
Rechtmäßigkeit Fairness und Transparenz
Zweckbindung auf klar definierte Verwendungsziele
Begrenzung auf notwendige Daten sowie Sicherstellung der Richtigkeit
Speicherung nur für einen angemessenen Zeitraum
Schutz der Integrität und Vertraulichkeit einschließlich Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff oder Offenlegung

Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen können verschiedene Rechte geltend machen darunter Auskunft Berichtigung sowie Information über die Verarbeitung.
Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Löschung im Sinne des Rechts auf Vergessenwerden.
Weitere Möglichkeiten umfassen Einschränkung der Verarbeitung Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Für Personen unter 15 Jahren ist eine Zustimmung durch Erziehungsberechtigte erforderlich.

Pflichten von Auftragsverarbeitern
Externe Dienstleister etwa aus den Bereichen Logistik Kundenservice oder Hosting sind verpflichtet die Datenverarbeitung ausschließlich auf Grundlage dokumentierter Anweisungen durchzuführen.
Sie haben geeignete Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen und bei der Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen mitzuwirken.
Datenschutzvorfälle sind unverzüglich zu melden und sämtliche Verarbeitungstätigkeiten sind zu dokumentieren.
Sofern erforderlich ist eine verantwortliche Person für den Datenschutz zu benennen und die zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland zu informieren.

Übermittlung in Drittländer
Bei der Weitergabe personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen.
Dies kann durch einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission Standardvertragsklauseln oder ergänzende Maßnahmen wie Verschlüsselung und Zugriffsbeschränkungen erfolgen.

Aufsicht und Sanktionen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit verfügt über Befugnisse zur Durchführung von Prüfungen sowie zur Einschränkung oder Untersagung nicht konformer Datenverarbeitung.
Bei Verstößen können Geldbußen verhängt werden die bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen können wobei der höhere Betrag maßgeblich ist.

Einhaltung der Vorschriften
Es wird darauf abgestellt dass betroffene Personen die Kontrolle über ihre Daten behalten.
Die Verarbeitung erfolgt nachvollziehbar und unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Verantwortung.
Geeignete Maßnahmen dienen der Minimierung von Risiken für die Privatsphäre.

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